Kredite und Darlehen

Donnerstag 25. März 2010 von bs

Kredite und Darlehen
Hilfreiche Unterstützung

Infos zu verschiedenen Krediten und Darlehen – für einen Studienabschluss ohne Geldnöte.


KfW-Studienkredit
Seit Sommer 2006 können Studierende Anträge auf KFW-Studienkredite über das Kölner Studentenwerk, das als Vertriebspartner den KfW-Studienkredit vermittelt, bei der KfW-Förderbank einreichen. Das Kölner Studentenwerk bietet als Partner vor Ort eine intensive persönliche Beratung an und führt die rechtlich notwendige Legitimationsprüfung durch. Nähere Infos und Anträge auf KfW-Studienkredite gibt es im Onlineportal der KFW-Förderbank: www.kfw.de.


Kölner Studentenwerk
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstr.16
50937 Köln
Tel.: +49 221 94265-131, -181
Fax: +49 221 94265-134
E-Mail: becker@kstw.de
http://www.kstw.de
http://www.kfw.de



Bildungskredite
Die Bundesregierung bietet Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Mit dem Bildungskredit kann die Ausbildung gesichert und beschleunigt werden und Aufwand, der nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasst wird, finanziert werden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.


Bundesverwaltungsamt
Tel.: +49 22899 358-4492
E-Mail: bildungskredit@bva-bund.de



Studienabschlussdarlehen
Studierende können ein Studienabschlussdarlehen der DAKA (Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V.) erhalten. Voraussetzungen sind eine selbstschuldnerische Bürgschaft sowie eine Erklärung zur Bedürftigkeit. Zur Deckung der Verwaltungskosten wird eine einmalige Gebühr von fünf Prozent des Darlehensbetrages erhoben.


Studienabschlussdarlehen der DAKA
Beratung und Anträge beim Kölner Studentenwerk
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstr. 16
50937 Köln
Tel.: +49 221 94265-147
http://www.daka-nrw.de



Darlehen der NRW.BANK
Zur Finanzerung von Studienbeiträgen können Studierende das Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK für den Abschluss bekommen. Es wird unabhängig vom eigenen oder elterlichen Einkommen gewährt und während der Regelstudienzeit (plus vier Semester) ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Studienende und einkommensabhängig. BAföG-Empfänger sollten beim BAföG-Amt des Kölner Studentenwerks prüfen, ob sich das Darlehen lohnt.


Kölner Studentenwerk
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstr.16
50937 Köln
Tel.: +49 221 94265-131, -181
Fax: +49 221 94265-134
E-Mail: becker@kstw.de
http://www.kstw.de
http://www.kfw.de



Studierendenförderungsfonds (SFF)
Mit dem Studierendenförderungsfonds der Universität zu Köln soll eine Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden der Universität zu Köln, der Deutschen Sporthochschule und der Hochschule für Musik und Tanz erreicht werden. Detaillierte Infos zum Fonds, zur Antragstellung von (Studienabschluss-)Darlehen und auf Fördergelder zur Projektfinanzierung gibt es unter www.verwaltung.uni-koeln.de/sff.


Studienförderungsfonds der Universität zu Köln
Hauptgebäude, EG
Flur “Zentrale Studienberatung”, Raum 2.025
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: +49 221 470-4351
Fax: +49 221 470-5008
E-Mail: a.juers@verw.uni-koeln.de



Kurzdarlehen und Hilfsfonds des KSTW
Bei unvorhergesehenen Notlagen können Studierende in der Sozialberatung des Kölner Studentenwerks ein Kurzdarlehen beantragen. Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer Kölner Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Kölner Studentenwerks immatrikuliert und zur Zahlung des Sozialbeitrages verpflichtet sind. Die Bedürftigkeit wird in einem Beratungsgespräch geklärt. Wenn unvorhersehbare, unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten den Studienverlauf erheblich gefährden, können unter bestimmten Voraussetzungen beim Hilfsfonds des KSTW auch zinslose Darlehen beantragt werden.


Kölner Studentenwerk
Tel.: +49 221 168815-22
E-Mail: psb-sekretariat@kstw.de



Sozialdarlehen der ASten
Der AStA der Universität unterstützt finanziell in Not geratene Studierende für einen Monat mit einem zinslosen Kurzdarlehen. Die Darlehen werden im AStA Beratungsbüro in der UniMensa in der Zülpicher Str. 70 während der BAföG-Beratungszeiten erteilt. Der AStA der Deutschen Sporthochschule und der AStA der Fachhochschule Köln vergeben sachbezogene Darlehen (z. B. einmalige Zahlung der Miete oder Stromrechnung).


AStA der Universität zu Köln
Sozialreferat
Tel.: +49 221 470-7852


AStA der Deutschen Sporthochschule Köln
Tel.: +49 221 4982-3360


AStA der Fachhochschule Köln
Tel.: +49 221 9816714



Arbeitslosengeld II
Studierende erhalten keine Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II nach SGB II), da für die Ausbildungsförderung das BAföG zuständig ist. Dies gilt auch nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Nach § 7 V SGB II können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in besonderen Härtefällen als Darlehen geleistet werden. Für Ehepartner und Kinder von Studierenden kommt unter Umständen die SGB II-Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Betracht. Ob Anspruch besteht, sollte bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder bei der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft geklärt werden. Beratung hierzu bei der Sozialberatung des Kölner Studentenwerks: psb-sekretariat@kstw.de.



Beihilfe zu Krankheitskosten
Bedürftige Studierende können beim Kölner Studentenwerk Beihilfen für ungedeckte Krankheitskosten beantragen. Sie wird für Zahnkronen gewährt, sofern die Krankenversicherungen nicht ausreichend bezuschussen. Als bedürftig gelten Bezieher von BAföG und Studierende, die über nicht mehr als z. Zt. den BAföG-Höchstsatz plus 20 Prozent verfügen.


Kölner Studentenwerk
Tel.: +49 221 168815-22
E-Mail: psb-sekretariat@kstw.de

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 25. März 2010 um 11:13 und abgelegt unter Finanzierung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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